Wolfsseiten: Die Biologie des Grauwolfs
Einleitung
Wie schon L. D. Mech und L. Boitani 2003 ihr Werk beginnen:
Der Wolf ist ein wahrlich herausragendes Tier. Als das am weitesten verbreitete aller landlebenden Säugetiere ist der Wolf, ehemals Grauwolf (Canis lupus), auch noch eines der Anpassungsfähigsten. Er bevölkert alle Vegetaionstypen der nördlichen Hemisphäre und bejagdt alle dort lebenden großen Säuger. Es ernährt sich auch von allen anderen Tieren seiner Umgebung, frisst Aas und kann sogar Früchte und Beeren verwerten. Wölfe frequentieren Wälder und Grassland, Tundren, Steppen, Gebirge, Wüsten und Sümpfe. Einige Wölfe besuchen sogar große Städte, und, selbsverständlich gedeiht des Wolfs domestizierte Variation, der Haushund, im städtischen Umfeld.[..]
Zur Übersicht
Ein paar einführende Worte
Seit September 2007 arbeite ich in meiner Freizeit an einer Sammlung von kurzen
Kapiteln zu wichtigen Themen der Wolfsbiologie.
Dieser Arbeit geht eine Abiturleistung aus dem Jahr 2005 (mit Wiebke Pandikow) vorraus,
die bisher große Teile des Inhalts stellt.
Mein Fokus liegt auf der schulgerechten Aufbereitung gegenwärtiger Forschungsergebnisse.
Daher werden alle Beiträge zumeist von einem umfangreichem
Quellenverzeichnis
beleitet, dass sowohl die dargestellten Fakten bekräftigen, als auch Anreiz zur weiteren
Lektüre geben soll.
Abgerundet wird dieses durch eine Auswahl an relevanten (meist älteren)
Bücher ,
Abbildungen und ein umfangreiches
Glossar.
Qualität und Nutzungsbedingungen
Zur Wahrung der Qualität meiner Beiträge werden Quellen immer angegeben und Fakten an
Fachliteratur abgewogen. Dennoch können systematische Fehler nie vollständig ausgeschlossen
werden und Lücken durch Unkenntnis entstehen.
Falls eine Aussage falsch ist (inhaltlich oder sprachlich) oder etwas fehlen sollte,
schickt bitte einen kurzen Bericht.
Unter dieser Vorraussetzung und Angabe der Quelle darf nach den üblichen
Bestimmungen des Kopierschutzgesetzes zitiert werden.
Der Gebrauch der Abbildungen ist in der Lehre auch ohne vorherige
Zustimmung des Eigentümers zu nicht kommerziellem Zwecke erlaubt.
Seite: